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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 08.01.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 402/2000 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 402/2000

Beschluss vom 08.01.2001


Leitsatz:1. Der Umfang der einzelnen Miteigentumsanteile kann ohne Bindung an gesetzliche Vorschriften sowie an Wert, Größe und Nutzungsmöglichkeit des einzelnen Wohnungseigentümers festgelegt werden.

2. Führt die Festlegung der Miteigentumsanteile oder eine nachträgliche bauliche Veränderung (Vergrößerung einer Wohnung) zu unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung, so besteht u. U. ein Anspruch auf Änderung der Miteigentumsanteile (oder des Verteilerschlüssels).

3. Eine Differenz von 15 % bei der Kostenverteilung begründet einen solchen Anspruch (noch) nicht.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 10 Abs. 1, WEG § 16 Abs. 2, BGB § 242,

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