JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 08.01.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 402/2000
| Leitsatz: | 1. Der Umfang der einzelnen Miteigentumsanteile kann ohne Bindung an gesetzliche Vorschriften sowie an Wert, Größe und Nutzungsmöglichkeit des einzelnen Wohnungseigentümers festgelegt werden. 2. Führt die Festlegung der Miteigentumsanteile oder eine nachträgliche bauliche Veränderung (Vergrößerung einer Wohnung) zu unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung, so besteht u. U. ein Anspruch auf Änderung der Miteigentumsanteile (oder des Verteilerschlüssels). 3. Eine Differenz von 15 % bei der Kostenverteilung begründet einen solchen Anspruch (noch) nicht. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 10 Abs. 1, WEG § 16 Abs. 2, BGB § 242, |
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