( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 07.09.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 253/00 - 37/00 III 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 2b Ss 253/00 - 37/00 III

Beschluss vom 07.09.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Es liegt bei alleiniger auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung des Angeklagten ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht aus Freiheitsstrafe und Geldstrafe nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe bildet, die das Erstgericht abgelehnt hatte.

Eine solche ablehnende Entscheidung hat das Erstgericht bereits dann konkludent getroffen, wenn es zu den gesamtstrafenfähigen früher verhängten Geldstrafen Feststellungen trifft, es aber unterläßt, das Absehen von der Bildung einer Gesamtstrafe zu begründen.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 331 Abs. 1, StPO § 354 Abs. 1, StGB § 55 Abs. 1, StGB § 53 Abs. 2,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 07.09.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 253/00 - 37/00 III anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-07-09-2000-az-2b-ss-25300---3700-iii

"OLG-DUESSELDORF - 07.09.2000, 2b Ss 253/00 - 37/00 III" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN