JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 07.09.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 253/00 - 37/00 III
| Leitsatz: | Leitsatz: Es liegt bei alleiniger auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung des Angeklagten ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht aus Freiheitsstrafe und Geldstrafe nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe bildet, die das Erstgericht abgelehnt hatte. Eine solche ablehnende Entscheidung hat das Erstgericht bereits dann konkludent getroffen, wenn es zu den gesamtstrafenfähigen früher verhängten Geldstrafen Feststellungen trifft, es aber unterläßt, das Absehen von der Bildung einer Gesamtstrafe zu begründen. |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 331 Abs. 1, StPO § 354 Abs. 1, StGB § 55 Abs. 1, StGB § 53 Abs. 2, |
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