( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 06.11.2007, Aktenzeichen: I-3 Wx 195/07 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 195/07

Beschluss vom 06.11.2007


Leitsatz:1. Das vermögenswerte (Jahres-) Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung der Folgen einer für unbestimmte Dauer getroffenen Regelung (hier: "Laubfegeplan") ist mindestens mit dem dreifachen Jahreswert der wirtschaftlichen Belastung anzusetzen.

2. Führt die mehrheitliche Ablehnung eines Eigentümerantrags über die Änderung eines "Schneefegeplanes" (Jeder Wohnungseigentümer sei jeweils für eine Woche für die Schneeräumung verantwortlich.) beim Antragsteller zu jährlichen Mehrkosten, so ist sein für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde maßgebliches Änderungsinteresse wirtschaftlich nicht geringer als mit dem Dreifachen dieses Wertes zu bemessen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 45 Abs. 1 a. F., WEG § 62,
Verfahrensgang:LG Duisburg 11 T 100/07 vom 01.08.2007
AG Mülheim an der Ruhr 30 II 47/06

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 06.11.2007, Aktenzeichen: I-3 Wx 195/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-06-11-2007-az-i-3-wx-19507

"OLG-DUESSELDORF - 06.11.2007, I-3 Wx 195/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN