( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 06.05.2008, Aktenzeichen: I-3 Wx 162/07 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 162/07

Beschluss vom 06.05.2008


Leitsatz:1. Der Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren (Öffnung an 5 Wochentagen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr für Publikum) durch einen gemeinnützigen Verein überschreitet nicht den mit der Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit" für das Teileigentum eröffneten Nutzungsrahmen.

2. Der Nutzung des Teileigentums als gaststättenähnliche Einrichtung über die Mittagszeit steht die Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit" nicht entgegen, weil diese sogar die Führung einer "echten" Gaststätte erlaubt.

3. Von der Einrichtung ausgehende Geruchsbeeinträchtigungen können nur dann einen Unterlassungsanspruch der Miteigentümer begründen, wenn die Geruchsbeeinträchtigungen die im Falle des Betreibens einer Gaststätte hinzunehmenden überschreiten.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 13 Abs. 1, WEG § 14 Nr. 1 2. Fall, WEG § 15, BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf, 19 T 19/06 vom 21.06.2007
AG Neuss, 72 II 99/05

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 06.05.2008, Aktenzeichen: I-3 Wx 162/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-06-05-2008-az-i-3-wx-16207

"OLG-DUESSELDORF - 06.05.2008, I-3 Wx 162/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN