( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 05.06.2008, Aktenzeichen: I-10 W 20/08 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-10 W 20/08

Beschluss vom 05.06.2008


Leitsatz:Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 23 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Wuppertal, vom 22.01.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 05.06.2008, Aktenzeichen: I-10 W 20/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-05-06-2008-az-i-10-w-2008

"OLG-DUESSELDORF - 05.06.2008, I-10 W 20/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN