JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 05.04.2006, Aktenzeichen: I-3 Wx 222/05
| Leitsatz: | 1. Wird eine Gesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, obwohl über ihren Widerspruch gegen die Ankündigung der Löschung noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, bleibt das gegen die Ankündigung gerichtete Rechtsmittel zulässig; die Amtslöschung ihrerseits ist von Amts wegen zu löschen. 2. Schon die Ankündigung einer beabsichtigten Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit setzt auch bei einer GmbH iL voraus, dass das Gericht gesicherte Erkenntnisse besitzt, dass die Gesellschaft tatsächlich über kein Vermögen verfügt. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 141, FGG § 141a, FGG § 142, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 36 T 7/05 vom 25.07.2005 AG Düsseldorf HRB X/HA |
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