( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 05.04.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 91/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 91/00

Beschluss vom 05.04.2000


Leitsatz:Die Eintragung von Verhinderungsvertretern i.S. von § 14 Abs. 2 c SparkG NW, deren Vertretungsmacht - anders als die des Vorstandes, des stellvertretenden Vorstandsmitglieds oder eines Prokuristen - nach dem SparkG und der Geschäftsanweisung für den Vorstand in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt ist, ist nicht mit dem Zweck des Handelsregisters vereinbar, dem Rechtsverkehr Klarheit und Sicherheit über die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens zu gewährleisten.
Rechtsgebiete:HGB, SpkG NW
Vorschriften:HGB § 33, HGB § 49, SpkG NW § 14, SpkG NW § 18, SpkG NW § 19,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 05.04.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 91/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-05-04-2000-az-3-wx-9100

"OLG-DUESSELDORF - 05.04.2000, 3 Wx 91/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN