JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 05.03.2009, Aktenzeichen: II-10 WF 2/09
| Leitsatz: | Auch bei der Geltendmachung des durch den beigeordneten Rechtsanwalt abgetretenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse sind die Voraussetzungen der §§ 409, 410 BGB zu beachten. Die Staatskasse ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur verpflichtet gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde oder wenn der bisherige Gläubiger ihr die Abtretung schriftlich angezeigt hat. |
| Rechtsgebiete: | BRAO, BGB |
| Vorschriften: | BRAO § 49b Abs. 4, BGB § 409, BGB § 410, |
| Verfahrensgang: | AG Neuss, vom 23.12.2008 |
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