JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 04.11.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 92/05
| Leitsatz: | Gestatten die übrigen Wohnungseigentümer durch Beschluss die Errichtung eines Wintergartens bei "Selbstfinanzierung" durch den die bauliche Veränderung vornehmenden Wohnungseigentümer, so ist dieser allein verpflichtet, die im Bereich der Wintergartenkonstruktion durch Feuchtigkeitsschäden entstehenden Folgekosten zu tragen. Diese Kostenlast geht, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedarf, auf den Sondernachfolger des ausbauenden Wohnungseigentümers über. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 22 Abs. 1, WEG § 16 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 25 T 794/04 vom 08.03.2005 AG Düsseldorf 290 II 45/04 |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 04.11.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 92/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 04.11.2005, I-3 Wx 92/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum