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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 04.11.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 92/05 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 92/05

Beschluss vom 04.11.2005


Leitsatz:Gestatten die übrigen Wohnungseigentümer durch Beschluss die Errichtung eines Wintergartens bei "Selbstfinanzierung" durch den die bauliche Veränderung vornehmenden Wohnungseigentümer, so ist dieser allein verpflichtet, die im Bereich der Wintergartenkonstruktion durch Feuchtigkeitsschäden entstehenden Folgekosten zu tragen.

Diese Kostenlast geht, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedarf, auf den Sondernachfolger des ausbauenden Wohnungseigentümers über.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 22 Abs. 1, WEG § 16 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 25 T 794/04 vom 08.03.2005
AG Düsseldorf 290 II 45/04

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