JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 04.04.2008, Aktenzeichen: I-3 Wx 45/08
| Leitsatz: | Vereinbart der Veräußerer einer Eigentumswohnung in dem notariellen Vertrag, dass er berechtigt sei, von dem Erwerber die kosten- und grunderwerbssteuerfreie Übertragung des Grundbesitzes schriftlich unter anderem dann zu verlangen, wenn "ein Berechtigter außerstande ist, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wobei eine etwaige Zehnjahresfrist des § 529 BGB ausgeschlossen wird", so kann dieser Anspruch mangels hinreichender Bestimmtheit der Bedingung, unter der der zu sichernde Anspruch entstehen soll, nicht durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 883, BGB § 925, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf, 25 T 70/08 AG Düsseldorf, Grundbuch von Itter-Holthausen Blatt X |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 04.04.2008, Aktenzeichen: I-3 Wx 45/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 04.04.2008, I-3 Wx 45/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum