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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 04.04.2008, Aktenzeichen: I-3 Wx 45/08 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 45/08

Beschluss vom 04.04.2008


Leitsatz:Vereinbart der Veräußerer einer Eigentumswohnung in dem notariellen Vertrag, dass er berechtigt sei, von dem Erwerber die kosten- und grunderwerbssteuerfreie Übertragung des Grundbesitzes schriftlich unter anderem dann zu verlangen, wenn "ein Berechtigter außerstande ist, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wobei eine etwaige Zehnjahresfrist des § 529 BGB ausgeschlossen wird", so kann dieser Anspruch mangels hinreichender Bestimmtheit der Bedingung, unter der der zu sichernde Anspruch entstehen soll, nicht durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 883, BGB § 925,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf, 25 T 70/08
AG Düsseldorf, Grundbuch von Itter-Holthausen Blatt X

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