JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 04.04.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 7/01
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz können die Wohnungseigentümer bezüglich der Zahlung der Wohngelder "Sammelüberweisungen" verbieten und Einzelüberweisungen unter Angabe der Wohnung, für welche die Zahlung geleistet wird, verlangen. 2. Zur Frage einer hinreichenden Bezeichnung der Tagesordnungspunkte und vorgesehenen Beschlussfassungen in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 Abs. 4, WEG § 23 Abs. 1, |
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