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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 04.04.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 7/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 7/01

Beschluss vom 04.04.2001


Leitsatz:1. Im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz können die Wohnungseigentümer bezüglich der Zahlung der Wohngelder "Sammelüberweisungen" verbieten und Einzelüberweisungen unter Angabe der Wohnung, für welche die Zahlung geleistet wird, verlangen.

2. Zur Frage einer hinreichenden Bezeichnung der Tagesordnungspunkte und vorgesehenen Beschlussfassungen in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 4, WEG § 23 Abs. 1,

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