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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 04.02.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 448/99 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 448/99

Beschluss vom 04.02.2000


Leitsatz:WEG §§ 10 Abs. 1 Satz 2; 23 Abs. 4; 27, 28; BGB §§ 286, 288

1.

Ist der Verwalter durch Eigentümerbeschluss im Wege der gewillkürten Verfahrensstandschaft zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeld ermächtigt, so ist er auch nach seinem Ausscheiden aus dem Verwalteramt als legitimiert anzusehen, ein anhängiges Verfahren bis zum Abschluss fortzuführen, sofern die Gemeinschaft die Ermächtigung nicht widerruft.

2.

Der unangefochten gebliebene Mehrheitsbeschluss, wonach Hausgelder ab Verzug mit 8 % zu verzinsen sind, ist - da nicht nichtig - für die Beteiligten wirksam und bindend.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2000 - 3 Wx 448/99 -
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, WEG § 23 Abs. 4, WEG § 27, WEG § 28, BGB § 286, BGB § 288,

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