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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 03.08.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 196/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 2 Ws 196/00

Beschluss vom 03.08.2000


Leitsatz:Leitsatz

StPO § 14

Bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten muß die Anrufung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts grundsätzlich durch einen förmlichen Vorlagebeschluß erfolgen.

Davon kann abgesehen werden, wenn das vorlegende Gericht nach der Gerichtsverfassung aus einem Richter besteht.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 14,

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