JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 03.08.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 196/00
| Leitsatz: | Leitsatz StPO § 14 Bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten muß die Anrufung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts grundsätzlich durch einen förmlichen Vorlagebeschluß erfolgen. Davon kann abgesehen werden, wenn das vorlegende Gericht nach der Gerichtsverfassung aus einem Richter besteht. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 14, |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 03.08.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 196/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 03.08.2000, 2 Ws 196/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum