JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 03.06.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 13/05
| Leitsatz: | Baut ein Wohnungseigentümer, der sich nicht zuvor durch Einblick in die Teilungserklärung über die Aufteilungsverhältnisse unterrichtet hat, das einer Wohnung nicht zugeordnete und daher im Gemeinschaftseigentum stehende Dachgeschoss auf eigene Rechnung zu Wohnungen aus und vermietet er dieselben, so kann er dem auf Herausgabe des Besitzes sowie der erzielten Mieteinnahmen an die Gemeinschaft gerichteten Anspruch nicht seinerseits Ansprüche aus Verwendungsersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung entgegen halten. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, BGB § 951, BGB § 985, BGB § 990, BGB § 996, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg 11 T 217/04 vom 08.12.2004 AG Wesel 34 II 11/01 WEG |
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