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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 03.05.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 21/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 21/00

Beschluss vom 03.05.2000


Leitsatz:Die von einem Testamentsvollstrecker eingelegte Beschwerde gegen die Einziehung des Erbscheins ist wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung unzulässig, wenn er nicht nachweist, dass er wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 20 Abs. 1, BGB § 2199 Abs. 3, BGB § 2198 Abs. 1, BGB § 2365,

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