JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 03.04.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 465/99
| Leitsatz: | Die Feststellung, dass in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, setzt voraus, dass die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 25, |
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