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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 03.04.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 465/99 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 465/99

Beschluss vom 03.04.2000


Leitsatz:Die Feststellung, dass in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, setzt voraus, dass die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 25,

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