JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 03.03.2006, Aktenzeichen: I-3 Wx 115/05
| Leitsatz: | Wird der Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die Miteigentümer, von diesen auf der Gemeinschaftsfläche errichtete bauliche Anlagen zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen, rechtskräftig zurückgewiesen, weil zunächst eine Gebrauchsregelung hinsichtlich dieser Fläche zu treffen sei, so steht die Rechtskraft dieses Beschlusses grundsätzlich einem erneuten Beseitigungs- und Wiederherstellungsverlangen entgegen, wenn nicht - gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe - zwischenzeitlich eine Gebrauchsregelung zustande gekommen ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 15, WEG § 43, WEG § 45, ZPO § 265, ZPO § 325, BGB § 1004, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg 11 T 10/04 vom 17.03.2005 AG Dinslaken 8 UR II 50/03 WEG |
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