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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 03.02.2004, Aktenzeichen: I-3 Wx 364/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 364/03

Beschluss vom 03.02.2004


Leitsatz:Steht ein Wohnungseigentum zwei Wohnungseigentümern je zur Hälfte zu und teilen diese dasselbe in der Weise auf, dass einer von ihnen zugleich Alleineigentümer einer weiteren Wohnung wird, so kommt bei gesetzlichem Kopfstimmrecht zu dem der Rechtsgemeinschaft zustehenden Stimmrecht ein durch die Alleinberechtigung begründetes weiteres Stimmrecht hinzu.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 25 Abs. 2 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 19 T 256/03 vom 21.11.2003
AG Neuss 72 II 12/03 WEG

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