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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 02.05.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 123/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 123/01

Beschluss vom 02.05.2001


Leitsatz:Der teilende Alleineigentümer kann gemäß § 8 WEG einseitig ein Sondernutzungsrecht an einer erst künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtenden Penthousewohnung begründen, wenn durch die Teilungserklärung diejenigen Eigentümer, die nicht Berechtigte sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden und dem Berechtigten das inhaltlich klar und eindeutig bezeichnete Benutzungsrecht zugestanden wird.
Rechtsgebiete:WEB, GBO
Vorschriften:WEG § 8, GBO § 13,

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