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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 01.02.2003, Aktenzeichen: 3 Wx 82/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 82/02

Beschluss vom 01.02.2003


Leitsatz:1.

Bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechtes stellt die Verpflichtung, das Gebäude, auf das sich das Wohnungsrecht bezieht, "endgültig" fertig zu stellen, keine "Leistung" i. S. des § 23 GBO dar.

2.

Die vereinbarte Verpflichtung, zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmte Anlagen und Einrichtungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, kann unter Umständen zu Rückständen von Leistungen i. S. des § 23 GBO führen, wenn die Gebrauchsfähigkeit dieser Anlagen für die Nutzung der dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume unerlässlich ist.
Rechtsgebiete:BGB, GBO
Vorschriften:BGB § 1093, GBO § 23,
Verfahrensgang:LG Kleve 4 T 23/02 vom 07.02.2002

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