JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 10 / 2008
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StGB, BGB |
| Leitsatz: | 1. Der von dem Angehörigen eines Patienten mitgeteilten Absicht, in einem "offenem Brief" auf Missstände in einem Krankenhaus hinzuweisen und für dessen "Boykott" zu werben, kann nicht mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage begegnet werden, wenn der Wortlaut dieses Briefes nicht bekannt ist. 2. Die Bewertung einer Behandlung als "unmenschlich" stellt für sich genommen noch keine Schmähkritik der Krankenhausverantwortlichen dar. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 4 W 1003/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VVG, StVG |
| Leitsatz: | 1. Wird der von einem Kaskoversicherungsvertrag umfasste Schaden noch vor der Leistung des Versicherers vom Schädiger ersetzt, ist der Versicherer leistungsfrei; leistet er in Unkenntnis dieses Umstandes dennoch, kann er einen Bereicherungsanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend machen. 2. Der Versicherungsnehmer kann sich gegenüber diesem Bereicherungsanspruch nicht auf ein Quotenvorrecht berufen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 4 U 1135/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Hat der während der Vertragslaufzeit verzogene Verbraucherleasingnehmer auf Zahlungsverzug gestützte Kündigungsandrohung und Kündigung nicht erhalten und den Leasinggeber hierauf im Zuge des Versuchs einer Sicherstellung hingewiesen, ohne dass dieser vom Rückgabeverlangen abrückt, scheidet ein Schadensersatzanspruch des Leasinggebers statt der Leistung nicht zwangsläufig aus. 2. Ein solcher Anspruch besteht vielmehr dann, wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug weiter nutzt, obwohl er zu vertragsgerechten Zahlungen weder bereit noch in der Lage ist, und nunmehr seinerseits eine unberechtigte fristlose Kündigung wegen angeblich überhöhten Kraftstoffverbrauchs samt einer Aufforderung zur Rückzahlung aller geleisteten Beträge ausspricht, in deren Folge er das Fahrzeug zurückgibt. In einem solchen Fall kann er dem Leasinggeber eine relevante eigene Vertragsuntreue nicht anlasten. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 1232/08 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, StPO |
| Leitsatz: | Wird zu einem Strafverfahren nach dem Aufruf der der Sache ein weiteres Verfahren hinzuverbunden, das durch das Gericht zu diesem Zweck erst unmittelbar vor der Verbindung in der Hauptverhandlung eröffnet worden ist, so kann der auch für das hinzuverbundene Verfahren bestellte Pflichtverteidiger keine Terminsgebühr für dieses Verfahren beanspruchen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ws 455/08 | |