JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 06 / 2008
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| Rechtsgebiete: | IRG |
| Leitsatz: | Ein Ermessensnichtgebrauch der Generalstaatsanwaltschaft bei der Entscheidung nach § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG führt zur Feststellung der Rechtsfehlerhaftigkeit dieser Entscheidung und zur Zurückstellung der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, Ausl 51/08 | |
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Schlagworte: | Bewilligungshindernis |
| Leitsatz: | Ein Ermessensnichtgebrauch der Generalstaatsanwaltschaft bei der Entscheidung nach § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG führt zur Feststellung der Rechtsfehlerhaftigkeit dieser Entscheidung und zur Zurückstellung der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, OLG Ausl 51/08 | |
| Leitsatz: | Der Streitwert für die Klage auf Löschung einer Sicherungshypothek bemisst sich nach der Höhe der Restforderung. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 6 W 139/08 | |