JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 05 / 2008
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| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Ein Unfallgeschädigter muss keine Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifes haben, wenn er anlässlich eines früheren, nicht allzu lange zurückliegenden anderen Unfalls einen Mietwagen zu ähnlichen Konditionen angemietet und die damals zuständige Versicherung ohne Beanstandungen im Hinblick auf die Höhe des vereinbarten Tarifes die Kosten ausgeglichen hat. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 7 U 131/08 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Auflage, Weisung, Betäubungsmittel, Bewährung, Bewährungsaufsicht, Prävention, Polizei, Kostenübernahme, Genugtuung |
| Leitsatz: | Zur Führungsaufsicht, § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB (Regelmäßige Drogenscreenings und Kostentragungspflicht): Die Kostenlast verbleibt bei der Staatskasse, wenn sich ein Verurteilter im Rahmen der Führungsaufsicht regelmäßig Drogenscreenings zu unterziehen hat. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ws 256/08 | |