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Oberlandesgericht Dresden
Entscheidungen 02 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-DRESDEN – Beschluss, 20 WF 884/07 vom 29.02.2008
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn der Antragsteller Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II ist und sein Nettoeinkommen deshalb von der ARGE teilweise anderen Mitgliedern dieser Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wird. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 20 WF 884/07 |
OLG-DRESDEN – Urteil, 3 Ss 375/06 vom 12.02.2008
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Die Verbindung mehrerer - jeweils strafrechtlich relevanter - Kennzeichen (hier: Runen) zu einem neuen einheitlichen (Phantasie-)Zeichen (hier: früheres Thor-Steinar-Logo) erfüllt den Straftatbestand des § 86a StGB nicht, wenn keines der verbotenen Kennzeichen besonders hervorsticht oder dominiert, sondern sie ihre Eigenständigkeit im Gesamtbild verlieren. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 3 Ss 375/06 |
OLG-DRESDEN – Urteil, 3 Ss 89/06 vom 12.02.2008
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Die Verbindung mehrerer - jeweils strafrechtlich relevanter - Kennzeichen (hier: Runen) zu einem neuen einheitlichen (Phantasie-)Zeichen (hier: früheres Thor-Steinar-Logo) erfüllt den Straftatbestand des § 86a StGB nicht, wenn keines der verbotenen Kennzeichen besonders hervorsticht oder dominiert, sondern sie ihre Eigenständigkeit im Gesamtbild verlieren. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 3 Ss 89/06 |
OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 Ws 12/08 vom 12.02.2008
| Rechtsgebiete: | StGB, GG, StPO |
| Schlagworte: | Maßregeln, Ermessen |
| Leitsatz: | 1) Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Eine Schematisierung und Pauschalisierung der zu erteilenden Weisungen ist nicht möglich.
2) Die Strafvollstreckungskammer hat eine ordnungsgemäße Ermessenausübung bei der Auswahl ihrer Weisungen vorzunehmen und darzulegen. Fehlt sie, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht prüfen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ws 12/08 |
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