JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 12 / 2007
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| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO |
| Leitsatz: | Ein für die Versäumung der Berufungsfrist mitursächliches, zur Gewährung von Wiedereinsetzung führendes schuldhaftes Untätigbleiben kann der Berufungsführer, dessen Berufungsschrift gegen das amtsgerichtliche Urteil eine Woche vor Ablauf der Berufungsfrist beim Landgericht eingegangen ist und der erst nach Verstreichen dieser Frist beim gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständigen Oberlandesgericht Berufung eingelegt hat, dem Landgericht allenfalls dann anlasten, wenn die diesem rechtzeitig vorliegenden Informationen auf den ersten Blick dessen Unzuständigkeit ergaben. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 1812/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Beim Verbraucherleasing wird der Mangel der Schriftform nicht durch den Empfang des Leasinggegenstandes geheilt. 2. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen des Finanzierungsleasinggebers, wonach sich mehrere Leasingnehmer uneingeschränkte Empfangsvollmacht erteilen, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. 3. Die wechselseitige Erteilung einer allgemeinen Empfangsvollmacht befreit den Leasinggeber grundsätzlich nicht davon, gegenüber demjenigen Leasingnehmer, an den er kraft der erteilten Vollmacht allein \"zustellen\" möchte, bei der selbst abzugebenden Willenserklärung deutlich zu machen, dass diese gegenüber allen Leasingnehmern abgegeben sein soll. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 1412/07 | |