JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 11 / 2007
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO bezweckt als Ausnahmevorschrift keinen generellen Schutz vor der vollen Kostenlast nach Rücknahme einer Klage, deren Erfolgsaussichten der Klägerin während des Rechtsstreits im Hinblick auf ihm bislang unbekannt gewesene, aus der Zeit vor Rechtshängigkeit stammende Einwendungen des Beklagten selbst verneint. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 W 1230/07 | |
| Rechtsgebiete: | VBVG, FGG |
| Leitsatz: | 1. Bei der Berechnung der Betreuervergütung sind die Stundensätze des § 5 VBVG ungeachtet des tatsächlichen Zeitaufwandes in Ansatz zu bringen. 2. Ansprüche auf Betreuervergütung richten sich gegen die Staatskasse, wenn der Betreute im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung mittellos ist. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 3 W 1246/07 | |