JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 08 / 2007
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| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Psychatrie, Unterbringung, Erledigung, Führungsaufsicht |
| Leitsatz: | Es ist nicht Aufgabe einer Strafvollstreckungskammer, im Maßregelüberprüfungsverfahren nach § 67 e StGB nachträglich die Richtigkeit der Unterbringungsprognose im Strafurteil für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel nach § 63 StGB zu beurteilen. Der /"Feststellung/" einer (rückwirkenden) /"Fehleinweisung von Anfang an"/ durch die StVK steht die Rechtskraft des Ursprungserkenntnisses entgegen. Der Betroffene ist insoweit auf das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO angewiesen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ws 329/07 | |
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