JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 07 / 2007
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Betriebspflicht, Einkaufszentrum, Ankermieter |
| Leitsatz: | Die Schließung eines von zwei vorher stets geöffneten Eingängen eines Ladens in einem Einkaufszentrum verstößt nicht gegen die vertraglich vereinbarte Betriebspflicht des Mieters. Die im formularmäßig gestalteten Mietvertrag enthaltene Klausel, der Mieter habe Handlungen zu unterlassen, die die Interessen anderer Mieter des Centers verletzen und sich für das Center abträglich auswirken können, erfasst die Schließung eines Ladenzugangs auch dann nicht, wenn als Folge davon Kunden eine Etage des Einkaufszentrums in geringerem Umfang als vorher aufsuchen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 5 U 489/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eine Aufrechnung scheitert an fehlender Gegenseitigkeit, wenn der aufrechnende Schuldner nicht selbst Gläubiger der Gegenforderung ist; mit der Forderung eines Dritten kann er selbst mit dessen Zustimmung nicht aufrechnen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 493/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid und Versäumung einer im schriftlichen Vorverfahren gesetzten Frist zur Verteidigungsanzeige darf gegen den Beklagten ein auf § 331 Abs. 3 ZPO gestütztes (zweites) Versäumnisurteil nicht ergehen. 2. Ein gleichwohl in dieser Weise erlassenes zweites Versäumnisurteil kann nicht mit dem Einspruch angegriffen werden, sondern unterliegt allein der Berufung. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 730/07 | |
| Rechtsgebiete: | GVG |
| Leitsatz: | 1. Eine unter Hinweis auf § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG vorgenommene Weiterleitung der Akten durch das als Berufungsgericht angerufene Landgericht an das Oberlandesgericht, um die der Berufungsführer nicht gebeten hat, begründet grundsätzlich keine Sachbefassungs- und Entscheidungszuständigkeit des letztgenannten Gerichtes. 2. Eine solche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts scheidet erst recht dann aus, wenn die Weitergabe der Akten ohne Gewährung rechtlichen Gehörs erfolgt ist, die funktionelle Unzuständigkeit des angerufeenen Landgerichts nicht einmal klar auf der Hand liegt und der Berufungsführer überdies nachträglich deutlich macht, dass er das Landgericht weiterhin für zuständig hält. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 1000/07 | |