JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 03 / 2007
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| Rechtsgebiete: | VAÜG |
| Leitsatz: | Der Versorgungsausgleich ist nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 VAÜG auch durchzuführen, wenn der Ehegatte mit den höheren angleichungsdynamischen Versorgungsanwartschaften zugleich die höheren nichtangleichungsdynamischen Anrechte nur dadurch erlangt hat, dass bei ihm Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungen zu berücksichtigen sind, und der andere, mithin ausgleichsberechtigte Ehegatte - niedrigere - regeldynamische Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 20 UF 818/06 | |
"Oberlandesgericht Dresden - Entscheidungen 03 / 2007 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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