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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum04 / 2006 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 04 / 2006



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Beschluss, 20 U 467/06 vom 25.04.2006

Rechtsgebiete:VgV, GWB
Leitsatz:Auf ein Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV sind weder § 115 Abs. 1 GWB noch § 13 VgV anwendbar; selbst wenn man bei einem solchen Beschaffungsvorhaben vergaberechtlichen Primärrechtsschutz von Verfassungs wegen grundsätzlich für geboten hielte, unterliegt ein öffentlicher Auftraggeber auch angesichts eines entsprechenden verwaltungs- oder zivilgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens daher weder einem Zuschlagsverbot noch einer Vorabinformationspflicht.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 20 U 467/06



OLG-DRESDEN – Beschluss, WVerg 6/06 vom 11.04.2006

Rechtsgebiete:VOB/A
Leitsatz:1. Ein Angebot unterliegt dem Wertungsausschluss wegen fehlender notwendiger Bietererklärungen (§§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A), wenn die Vergabeunterlagen die namentliche Benennung der in Aussicht genommenen Nachunternehmer und die Bezeichnung der insoweit zu erbringenden Teilleistung mit dem Angebot verlangen und die Angaben des Bieters es nicht erlauben, dem einzelnen Nachunternehmer konkrete Leistungsbestandteile anhand des Leistungsverzeichnisses eindeutig zuzuordnen.

2. An einer solchen Zuordnung fehlt es - ungeachtet etwa fehlender oder ungenauer Angaben des Bieters zu Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses oder zu verbalen Umschreibungen der für einen Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistung - jedenfalls dann, wenn auch eine Gesamtschau der Bietererklärungen nicht zweifelsfrei Aufschluss darüber gibt, wofür genau der Nachunternehmer in der Bauausführng verwendet werden soll.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, WVerg 6/06

OLG-DRESDEN – Beschluss, WVerg 1/06 vom 04.04.2006

Rechtsgebiete:GWB
Leitsatz:Die von Verfahrensbeteiligten an einem Vergabenachprüfungsverfahren nach § 128 Abs. 1 GWB zu tragenden Kosten verjähren entweder binnen drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres der Fälligstellung der Kostenschuld oder - unabhängig hiervon - binnen vier Jahren nach Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, WVerg 1/06


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