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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum02 / 2006 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Beschluss, 8 U 45/06 vom 28.02.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Ein Bürgschaftsvertrag kommt nicht zustande, wenn ein Gläubiger, bevor er zwei Leasingvertragsangebote des Hauptschuldners annimmt, die von einem Dritten für einen der beiden Verträge übernommene Bürgschaft nach Erhalt der Bürgschaftsurkunde, die die zu sichernde Hauptschuld "aus Leasingvertrag" nicht näher bezeichnet, durch Einfügung der Vertragsnummer dem anderen Vertrag zuordnet.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 45/06



OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 U 122/06 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, VermG
Leitsatz:Zu einem aus dem Komplementäranteil folgenden Restitutionsanspruch.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 U 122/06

OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 U 290/05 vom 16.02.2006

Rechtsgebiete:AktG, HGB
Leitsatz:Zur Nichtigkeit von Jahresabschluss und Gewinnverwendungsbe- schluss einer Aktiengesellschaft wegen Überbewertung von Bilanzposten, wenn im Jahresabschluss

a) eine aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft resultierende Verlustausgleichsverpflichtung nur in Höhe des im Jahresabschluss der Tochtergesellschaft festgestellten Jahresfehlbetrages passiviert worden ist, obwohl der Jahresfehlbetrag wegen einer Aktivierung von nicht existierenden Forderungen aus fingierten Rechnungen objektiv zu niedrig ausgewiesen ist;

b) eine Forderung aus dem Verkauf der Anteile der Tochtergesellschaft aktiviert worden ist, obwohl dem Anteilskäufer ein Rücktrittsrecht zustand, mit dessen Ausübung spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zu rechnen war.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 U 290/05

OLG-DRESDEN – Beschluss, 20 UF 31/06 vom 13.02.2006

Rechtsgebiete:BtMG, StPO
Schlagworte:Betäubungsmittel, Drogentherapie, Bewährung
Leitsatz:Der im Versorgungausgleichsverfahren ermittelte Ausgleichsbetrag ist unter Beachtung von § 121 Abs. 2 SGB VI zu runden; eine im Umfang der Rundungsdifferenz gegebenfalls eintretende Beeinträchtigung des Halbteilungsgrundsatzes ist nach der gesetzlichen Berechnungsvorgabe hinzunehmen.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 20 UF 31/06


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