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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum04 / 2005 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 04 / 2005



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 Ss 654/04 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Leitsatz:Das Tatbestandsmerkmal des "unbefugten Verwendens von Daten" bei § 263 a StGB ist betrugsspezifisch (einschränkend) auszulegen. Ein Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden von Daten liegt nicht vor, wenn dem Täter die Daten (EC-Karte mit PIN) vom Kontoinhaber überlassen worden waren und er damit lediglich absprachewidrig Geldabhebungen tätigt. In Betracht kommt im Einzelfall aber eine Verurteilung wegen Betrugs, wegen Untreue oder wegen Unterschlagung.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ss 654/04



OLG-DRESDEN – Urteil, 9 U 263/05 vom 07.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.

2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.

3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 9 U 263/05

OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 Ws 95/05 vom 05.04.2005

Rechtsgebiete:StVollzG, StPO, GVG
Leitsatz:1. Als Rechtsgrundlage für die Rückverlegung eines Strafgefangenen vom offenen in den geschlossenen Vollzug ist allein § 10 ABs. 2 Satz 2 StVollzG (nicht: § 14 Abs. 2 StVollzG) maßgeblich.

2. Ihrer Entscheidung über die (Un)geeignetheit des Gefangenen für den offenen Strafvollzug hat die Vollzugsanstalt einen möglichst vollständig ermittelten Sachverhalt zugrundezulegen, sofern sie ihre Entscheidung auf ein neu anhängiges Ermittlungsverfahren gegen den Gefangenen stützen will. Sie hat dabei zumindest die Wahrscheinlichkeit einer Anklageerhebung und die voraussichtlich noch bevorstehende Dauer des Ermittlungsverfahrens zu klären.

3. Bei Ermittlungsverfahren wegen Vorwürfen, die allein auf zivilrechtliche Streitigkeiten zurückgehen (hier: Betrugsanzeige des Käufers bei gescheitertem Ebay-Kaufvertrag), ist bei der Rückverlegung größte Zurückhaltung geboten. OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 05.04.2005, Az. 2 Ws 95/05
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 Ws 95/05


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