JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 03 / 2005
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| Rechtsgebiete: | StrRehaG, StPO |
| Leitsatz: | Im Falle der Aufhebung einer Vermögenseinziehung im Wege der Rehabilitierung sind für die Konkretisierung der tatsächlich eingezogenen Vermögenswerte regelmäßig die Vermögensämter und nicht die Rehabilitierungsgerichte zuständig. Ein Anspruch auf Konkretisierung im Tenor der Rehabilitierungsentscheidung besteht nicht. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 1 Reha Ws 1/05 | |
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