JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 03 / 2005
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VerbrKrG |
| Leitsatz: | Beim kreditfinanzierten Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft führt die weisungsgemäße Auszahlung der Darlehensvaluta an den Treuhänder des Immobilienfonds auch dann, wenn Beteiligungs- und Finanzierungsvertrag ein verbundenes Geschäft bilden, gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG in der bis zum 30.09.2000 geltenden Fassung zur Heilung eines Verstoßes des Darlehensvertrages gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 4 VerbrKrG (entgegen BGH, Urteile vom 14.06.2004 in den Sachen II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1533 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1540; Urteile vom 06.12.2004 in den Sachen II ZR 379/02 und II ZR 401/02, www.bundesgerichtshof.de). |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 2262/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, WEG |
| Schlagworte: | Anschlussberufung, Klageänderung in 2.Instanz durch den Berufungsbeklagten, Mitgläubiger, Gesamtgläubiger, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaft, Nachbesserung, Kostenvorschuss, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum |
| Leitsatz: | 1. Eine Anschlussberufung ist für eine Klageänderung jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn klagende Wohnungseigentümer zweitinstanzlich Zahlung nicht an sich, sondern an die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen. 2. Wohnungseigentümer sind Mitgläubiger im Sinne von § 432 BGB, wenn ein Kostenvorschuss für die zur Beseitigung eines Baumangels erforderlichen Aufwendungen geltend gemacht werden soll; mithin können einzelne Wohnungseigentümer nur Zahlung an die Gemeinschaft verlangen. 3. Folgende Gebäudeteile stehen im Gemeinschaftseigentum: a) Stahlbetonwände, die einen höher liegenden, im Gemeinschaftseigentum stehenden Garten gegen eine tiefer liegende, im Sondereigentum stehende Terrasse abstützen; b) Wärmedämmung und Dampfsperre als Teil der Dachisolierung; c) Wohnungsabschlusstüren. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 4 U 2065/04 | |
| Rechtsgebiete: | VerbrKrG, BGB |
| Leitsatz: | Macht der Inhaber des Autohauses im Zusammenhang mit der Finanzierung des Gebrauchtwagenkaufs fehlerhafte Angaben, muss sich die Darlehensgeberin, die sich seiner Hilfe bedient, dies zurechnen lassen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 24/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ScheckG |
| Schlagworte: | Indossament, Aufwendungsersatz, Scheck |
| Leitsatz: | Leistet die Inkassobank wegen eigener grober Fahrlässigkeit dem wahren Scheckberechtigten gemäß §§ 989, 990 BGB, Art. 21 ScheckG Schadensersatz, kann sie vom nicht durch eine ununterbrochene Indossamentenkette ausgewiesenen Einreicher zwar keinen Aufwendungsersatz verlangen, wohl aber bei ihm Rückgriff nach den Regeln des Gesamtschuldnerausgleichs nehmen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 2159/04 | |