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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum01 / 2005 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Urteil, 10 U 1002/02 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:SachenRBerG, BGB
Schlagworte:Grunddienstbarkeit, Erschließung, Rente, Zufahrt, Reallast
Leitsatz:Der zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit gemäß § 116 Abs. 1 SachRBerG verpflichtete Grundstückseigentümer kann zur dinglichen Absicherung seines Anspruches auf Zahlung einer jährlichen Nutzungs-Reallast gem. § 1105 BGB im Grundbuch des herrschenden Grundstücks des Mitbenutzers i.S.v. § 116 Abs. 1 SachRBerG verlangen.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 10 U 1002/02



OLG-DRESDEN – Beschluss, 8 U 2150/04 vom 21.01.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Geschäftsgrundlage, Darlehen
Leitsatz:Der Einbruch der Mieten am Wohnungsmarkt rechtfertigt auch dann keine Anpassung des Errichtungsdarlehens nach den Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn der öffentlich-rechtliche Kreditgeber durch Zinsverbilligung einen Anreiz für die Schaffung des Wohnraums gegeben hat.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 2150/04

OLG-DRESDEN – Urteil, 2 U 1728/04 vom 11.01.2005

Rechtsgebiete:AktG
Leitsatz:1. § 20 Abs. 1 AktG findet auf Gründungsaktionäre Anwendung

2. Ein wegen allseitiger Verletzung der Anzeigepflicht aus § 20 Abs. 1 AktG "stimmlos" gefasster - aber vom Versammlungsleiter festgestellter - Hauptversammlungsbeschluss ist nicht nichtig, sondern anfechtbar.

3. Eine Anfechtungsbefugnis kommt bei stimmlos gefassten Hauptversammlungsbeschlüssen auch einem Aktionär zu, dessen Mitgliedschaftsrechte ansonsten gemäß § 20 Abs. 7 AktG ruhen.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 2 U 1728/04

OLG-DRESDEN – Beschluss, Ss (OWi) 629/04 vom 03.01.2005

Rechtsgebiete:StVG, GVG, OWiG
Leitsatz:1. Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a Abs. 1 StVG, dem eine Atemalkoholmessung mit einem standardisierten Messverfahren (hier: Dräger Alcotest 7110 Evidential) zugrundeliegt, muss der Tatrichter in den Urteilsgründen nur dann Ausführungen zur Ordnungsgemäßheit des Messverfahrens machen, wenn entweder konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden.

2. Einer Feststellung der gewonnenen Einzelmesswerte zum Zwecke der Überprüfung, ob die Anforderungen der DIN VDE 0405 eingehalten worden sind, bedarf es nicht.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, Ss (OWi) 629/04


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