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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum03 / 2004 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Beschluss, 22 WF 3/04 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Leitsatz:Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe die sofortige Beschwerde in der Zweiwochenfrist gemäß § 22 FGG statt (wie OLG Celle, FGPrax 2003, 30 und OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450).
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 22 WF 3/04



OLG-DRESDEN – Beschluss, 8 W 82/04 vom 17.03.2004

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren
Leitsatz:Bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides und entsprechender Teilrücknahme vor Abgabe an das Streitgericht entspricht der Streitwert des Klageverfahrens auch dann lediglich dem noch gestellten Antrag, wenn bereits im Mahnbescheid die Abgabe beantragt wurde.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 W 82/04

OLG-DRESDEN – Urteil, 20 U 1544/03 vom 09.03.2004

Rechtsgebiete:GWB, VOL/A, ZPO, EGZPO
Leitsatz:1. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts kann auch eine juristische Person des Privatrechts sein, wenn sie neben von ihr verfolgten gewerblichen Zwecken im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen hat; für das aus § 57 a Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (= § 98 Nr. 2 GWB) ersichtliche Beherrschungskriterium reicht es aus, dass die letztlich hinter dem privatrechtlich organisierten Unternehmen stehende Gebietskörperschaft ihre Einflussmöglichkeiten auf dessen Vergabeentscheidungen mittelbar über Dritte ausüben kann.

2. Ein Unternehmen, das in einem ausdrücklich so bezeichneten "beschränkten Vergabeverfahren" der Sache nach ausschreibungspflichtige Dienstleistungen zum Gegenstand einer europaweiten Ausschreibung macht, unterwirft die potentiellen Bieter und sich selbst auch dann den Regeln der VOL/A, wenn die Kriterien eines "öffentlichen" Auftraggebers auf es nicht zutreffen; es kann sich der Geltung dieses mit seiner eigenen Ausschreibung geschaffenen Rechtsrahmens nicht später dadurch einseitig entziehen, dass es in den Verdingungsunterlagen verlautbart, die Bieter hätten keinen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen der VOL/A durch den Auftraggeber.

3. Die Wirksamkeit eines Angebots setzt grundsätzlich nicht voraus, dass die rechtsgeschäftliche Befugnis des das Angebot Unterzeichnenden hierzu der Vergabestelle mit dem Angebot selbst nachgewiesen wird.

4. Dem preisgünstigsten Bieter darf im Rahmen der Wertung nach § 25 Nr. 3 S. 1 VOL/A der Auftrag nur dann vorenthalten werden, wenn teurere Angebote bei anderen zulässigen Wertungskriterien einen ihren Preisnachteil kompensierenden konkreten Vorteil aufweisen; eine unter Verstoß hiergegen erfolgte Auftragsvergabe löst Ansprüche des Bestbieters auf Ersatz seines positiven Interesses auch dann aus, wenn der tatsächlich erteilte Auftrag im Detail von der vorangegangenen Ausschreibung abweicht, solange diese Änderungen nur die wirtschaftliche und technische Identitat des Beschafffungsvorhabens nicht berühren.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 20 U 1544/03


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