JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AktG, LwAnpG |
| Leitsatz: | 1. Die umwandlungsrechtlichen Bestimmungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes hindern das fehlerfreie Entstehen einer ab dem 01.01.1992 gegründeten Aktiengesellschaft selbst dann nicht, wenn eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft Gründungsaktionärin ist und als Sacheinlage ihr Betriebsvermögen einzubringen hat. 2. Dem Liquidator einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft kommt nicht die organschaftliche Befugnis zu, über das Betriebsvermögen durch Einbringung in eine Aktiengesellschaft zu verfügen. Vielmehr ist für die Einlagenleistung angesichts des Schutzzwecks von §§ 42, 44 LwAnpG das Einvernehmen der Mitglieder erforderlich. 3. Dem Dividendenanspruch eines Aktionärs kann zwar gemäß § 273 BGB entgegengehalten werden, dass die übernommene Einlage nicht erbracht ist. Jedoch lässt sich ein Zurückbehaltungsrecht nicht darauf stützen, dass sich der Aktionär, der seine Rechtsstellung von einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft erworben hat, nach einer gescheiterten Sacheinlagenerbringung weigert, an die Aktiengesellschaft seinen Anspruch auf Auszahlung des ihm aus der Liquidation der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zustehenden Erlöses abzutreten. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 2 U 1846/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Keine PKH für Schadensersatzklage einer vermögenden gemeinnützigen Stiftung wegen fehlerhafter Anlageberatung |
| Leitsatz: | 1. Eine gemeinnützige Stiftung hat ihr Vermögen zur Prozessfinanzierung einzusetzen. Eine Gewährung von Prozesskostenhilfe kann nicht mit dem stiftungsrechtlichen Vermögenserhaltungsgebot begründet werden. 2. Die stiftungsrechtliche Verpflichtung, den Vermögensstock zu erhalten, hat nicht zur Folge, dass eine bei der Anlage des Stiftungsvermögens beratende Bank der Stiftung von einer Anlage in Aktien- oder Rentenfonds abraten müsste. Die Einhaltung der stiftungsrechtlichen Vorschriften obliegt allein der Stiftung selbst. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 8 U 2225/03 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, RBerG, InsO |
| Schlagworte: | Inkassounternehmen, Forderungsanmeldung |
| Leitsatz: | Die geschäftsmäßige Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch den Inhaber einer Inkassoerlaubnis verstößt nicht gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 5 RBerG und ist deshalb nicht wettbewerbswidrig i.S. von § 1 UWG. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 14 U 1830/03 | |