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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum04 / 2003 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 W 388/03 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. § 263 ZPO ist im Verfahren nach § 727 ZPO entsprechend anwendbar.

2. Im Klauselerteilungsverfahren nach § 727 ZPO findet § 138 Abs. 3 ZPO keine Anwendung.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 2 W 388/03



OLG-DRESDEN – Beschluss, 11 W 498/03 vom 29.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:sofortig, Anerkenntnis Kosten
Leitsatz:Es gibt Anlass zur Klage, wer auf begründete Aufforderung hin Erklärungen dem Grundbuchamt gegenüber nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist abgibt, sondern ausweichend antwortet, auch wenn die Rechtslage unübersichtlich ist.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 11 W 498/03

OLG-DRESDEN – Beschluss, 10 UF 660/01 vom 22.04.2003

Rechtsgebiete:BGB, VAÜG, ZPO
Leitsatz:1. Die Beschwerde gegen die Aussetzung eines Versorgungsausgleiches richtet sich nach § 252 ZPO, nicht nach § 621e ZPO oder § 19 FGG.

2. Ausländische Anwartschaften gleich welcher Art sind keine angleichungsdynamischen Anrechte im Sinne des § 1 Abs. 2 VAÜG. Sind sie auf selten des ausgleichspflichtigen Ehegatten vorhanden, so findet der schuldrechtliche Versorgungsausgleich statt.

3. Der Versorgungsausgleich ist jedoch nach § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG auszusetzen, wenn allein der ausgleichsberechtigte Ehegatte über ausländische Anrechte verfügt und daneben auf beiden Seiten nur angleichungsdynamische Anrechte bestehen. Dies gilt auch dann, wenn der Berechtigte eine Ausgleichszahlung nach § 1587l BGB geltend macht.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 10 UF 660/01

OLG-DRESDEN – Urteil, 11 U 762/02 vom 16.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Alle Ansprüche aus gewerbsmäßiger Geschäftsbesorgung verjähren in zwei Jahren, auch die Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen.

2. Wer nur Mit-Bucheigentümer ist, hat keine Ausgleichsansprüche aus § 748 BGB gegen die wahren Miteigentümer.

3. Eine Schuldübernahme ist kein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 762/02


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