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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum01 / 2003 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 01 / 2003



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Beschluss, 1 Ss 708/02 vom 31.01.2003

Rechtsgebiete:JGG, StPO
Schlagworte:Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel
Leitsatz:Der Revisionsvortrag in Jugendstrafverfahren muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitteilen, dass die Verfolgung eines wegen der Rechtsmittelbeschränkung nach § 55 JGG unzulässigen Ziels ausgeschlossen werden kann.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 1 Ss 708/02



OLG-DRESDEN – Urteil, 11 U 726/02 vom 29.01.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unternehmer, Werkvertrag, Baugrube, Nachbargebäude, Schaden
Leitsatz:Ein Bauunternehmer, der ohne planerische Vorgabe neben bestehenden Gebäuden eine Baugrube aushebt, haftet dem Eigentümer des Nachbargebäudes für Schäden durch die Baugrube. Es hilft ihm im Verhältnis zum Nachbarn nichts, wenn der Bauherr ihm die Sicherungsmaßnahmen vorenthält, die der Statiker des Bauherrn vorgeschlagen hatte.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 726/02

OLG-DRESDEN – Urteil, 11 U 1116/02 vom 29.01.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vertragsstrafe, Investition, Wirksamkeit
Leitsatz:Soll der Käufer eines Grundstücks innerhalb einer bestimmten Frist "ab Wirksamkeit des Vertrages" bestimmte Investitionen leisten, beginnt diese Frist, wenn beim Notar die letzte erforderliche behördliche oder rechtsgeschäftliche Genehmigung eingeht. Auf die Mitteilung an den Pflichtigen kommt es nicht an.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 1116/02

OLG-DRESDEN – Urteil, 14 U 1990/01 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:WahrnG, UrhG, GWB
Schlagworte:Schiedsstellenverfahren, Kontrahierungszwang, Kabelweitersendung
Leitsatz:I. Die Prozessvoraussetzung der vorgängigen Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens gemäß § 16 Abs. 1 WahrnG findet keine Anwendung, wenn es im Rahmen einer Unterlassungsklage um die Frage geht, ob bereits vor Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe des Kontrahierungszwangs gemäß § 87 Abs. 4 UrhG eine Kabelweitersendung erfolgen darf. Ein solcher Rechtsstreit ist nicht als Streitfall im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WahrnG anzusehen, da er weder vom Wortlaut noch vom Zweck dieser Regelung erfasst wird.

II. Der in § 87 Abs. 4 UrhG angeordnete Kontrahierungszwang begründet kein unmittelbares Recht auf die Inanspruchnahme der aus dem zu schließenden Vertrag geschuldeten Leistung auf Einräumung des Rechts der Kabelweitersendung (§ 20 b Abs. IS. 1 UrhG), sondern lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zu angemessenen Bedingungen, sofern nicht ein die Ablehnung sachlich rechtfertigender Grund besteht.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 14 U 1990/01


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