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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum12 / 2002 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 12 / 2002



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Urteil, 7 U 1202/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:BGB, HGB, GmbHG, ZPO, VglO
Leitsatz:1. Zur Auslegung einer "Zahlungsgarantie" eines Warenbestellers gegenüber dem Lieferanten im Hinblick auf die Zulässigkeit einer späteren Aufrechnung des Bestellers.

2. § 419 BGB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung und § 25 Abs. 1 HGB sind auf einen Unternehmenserwerb nicht anzuwenden, der zwar vor Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Veräußerers - hier: mit Zustimmung des vorläufigen Vergleichsverwalters - vereinbart worden ist, vom Konkursverwalter aber später nachverhandelt und unter Modifikationen bestätigt worden ist.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 7 U 1202/02



OLG-DRESDEN – Beschluss, 10 UF 724/02 vom 13.12.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Auch die Rücknahme eines Prozesskostenhilfeantrages für eine beabsichtigte Klage kann die Verzugswirkungen des § 1613 BGB entfallen lassen; dies gilt jedoch nicht rückwirkend.

2. Unterhalt kann auch dann mit Wirkung für die Vergangenheit gefordert werden, wenn die Mahnung oder die Aufforderung nach § 1613 BGB eine erhebliche Zuvielforderung enthält.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 10 UF 724/02

OLG-DRESDEN – Urteil, 19 U 1678/02 vom 12.12.2002

Rechtsgebiete:ZVG, ZPO, BGB
Leitsatz:Kein Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Feststellung, dass sich Mieter in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren auf ein beschränktes Sonderkündigungsrecht i.S.d. § 57 c ZVG nicht berufen können.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 19 U 1678/02

OLG-DRESDEN – Beschluss, 10 UF 676/02 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:BGB, SGB III
Leitsatz:1. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners verpflichtet zur Aufnahme einer Nebentätigkeit auch dann, wenn die Aufnahme einer mit Unterhaltsgeld geförderten Maßnahme der Fortbildung oder Umschulung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist.

2. Bei der Anrechnung des fiktiven Erwerbseinkommens aus einer solchen Nebentätigkeit sind die Vorschriften der §§ 141, 159 SGB III zu beachten.

3. Zu den Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit neben einer Umschulung.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 10 UF 676/02


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