JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 06 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Beweislastumkehr, Kausalität, Ursächlichkeit, Arzthaftung |
| Leitsatz: | Bei unterlassener Befunderhebung kommt zugunsten des Patienten nur dann eine Beweiserleichterung in Betracht, wenn der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein medizinisch positives Ergebnis gehabt hätte. Von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit kann jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn das mutmaßliche Ergebnis des Befundes völlig offen und die Wahrscheinlichkeit nicht höher als mit 50 % anzusetzen ist. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 4 U 3112/01 | |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, BGB, StGB, ZPO |
| Leitsatz: | Eine Auszahlung i.S.v. § 30 Abs. 1 GmbH erfordert einen Vermögenstransfer von der Gesellschaft an einen Gesellschafter bzw. ein mit diesem verbundenes Unternehmen. Von einem Vermögenstransfer kann nur gesprochen werden, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung einem greifbaren wirtschaftlichen Vorteil des Gesellschafters bzw. des mit ihm verbundenen Unternehmens eine entsprechende Vermögensminderung der Gesellschaft korrespondiert. Kauft im Wege einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft, ihrer Hausbank und einem mit dem Gesellschafter verbundenen Unternehmen die Gesellschaft der Hausbank eine Kreditforderung gegenüber dem Unternehmen ab, während ihr für den Kaufpreis zugleich ein Kredit gewährt wird, und erklärt die Gesellschaft zugleich einen Rangrücktritt für die auf sie übergangene Darlehensforderung, so ist im Wege der wirtschaftlichen Analyse der konkreten Vereinbarung anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob die Voraussetzungen eines Vermögenstransfers von der Gesellschaft an das Unternehmen vorliegen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 7 U 2325/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ist auf der Vorderseite eines Leasingvertragsformulars deutlich sichtbar unter der Überschrift "Ihr Ansprechpartner" der Lieferant mit Anschrift eingetragen, so stellt dies eine Bevollmächtigung des Lieferanten durch den Leasinggeber auch für Fragen der Vertragsabwicklung dar. Ein vom angegebenen Lieferanten erklärter Verzicht auf weitergehende Forderungen gegenüber dem Leasingnehmer anlässlich der vorzeitigen Rückgabe des Leasingfahrzeuges an ihn ist daher gegenüber der Leasinggeberin wirksam. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 280/02 | |
"Oberlandesgericht Dresden - Entscheidungen 06 / 2002 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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