JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 04 / 2002
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GmbHG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Einer Kommanditgesellschaft können aus § 43 GmbHG Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH auch dann zustehen, wenn mit dieser ein Anstellungsvertrag nicht geschlossen ist. 2. Leistet der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft Zahlungen an Personen, denen Forderungen gegen die Kommanditgesellschaft nicht zustehen, ist er darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass er auf Weisung des Allein-Gesellschafters gehandelt hat. 3. Genügt der Geschäftsführer dieser Darlegungs- und Beweislast nicht, ist der gegen ihn gerichtete Schadenersatzanspruch unabhängig davon auf Erstattung des gesamten Zahlungsbetrages gerichtet, ob von den Leistungsempfängern die zu Unrecht bezogenen Zahlungen Erfolg versprechend zurückverlangt werden können. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 2 U 2593/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Ordnungsstrafe Partei Vertreter |
| Leitsatz: | Wer einen informierten und zum Vergleichsabschluss bevollmächtigten Vertreter in den Termin stellt, verwirkt kein Ordnungsgeld, auch wenn der Vertreter nur einen widerruflichen Vergleich abschließen darf und der Vertretene den Vergleich widerruft. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 11 W 583/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGZGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Wegerecht, Sächsisches BGB Nutzungsrecht |
| Leitsatz: | Ein nach sächsischem BGB ohne Grundbucheintrag wirksam bestelltes Wegerecht hat alle Rechtsordnungen überlebt und kann heute als Grunddienstbarkeit eingetragen werden. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 2120/01 | |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis Auffahrunfall Abbiegen in ein Grundstück |
| Leitsatz: | Wenn ein Autofahrer in ein Grundstück abbiegt und dabei ein nachfolgender Autofahrer auffährt, gelten keine Anscheinsbeweise mehr. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 2948/01 | |