JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Dresden > Verkündungsdatum > 03 / 2002
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bürgschaft Ehegatte, Mitgesellschafter Überforderung |
| Leitsatz: | Wenn sich ein Ehegatte mit einer Bürgschaft zu Gunsten der GmbH, welche beiden Ehegatten gemeinsam gehört, krass überfordert, macht das die Bürgschaft noch nicht unwirksam. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 2802/01 | |
| Rechtsgebiete: | JGG |
| Schlagworte: | Jugendstrafe, Schwere der Schuld |
| Leitsatz: | Auch die Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld" kommt nur in Betracht, wenn sie zur erzieherischen Einwirkung auf den jugendlichen Täter notwendig ist. Der äußere Unrechtsgehalt einer Straftat allein hat für die Verhängung einer solchen Jugendstrafe keine selbständige Bedeutung. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 3 Ss 89/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Darlehen, 66 1/3 % Effektivzins sittenwidrig |
| Leitsatz: | Die besonderen Umstände des Einzelfalls können verhindern, dass ein Darlehen mit 66 1/3 % Effektivzins sittenwidrig ist. Hier: 100.000,00 DM Startkapital für renditeträchtiges Bauträgergeschäft an lebenserfahrene Bauingenieure. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 2478/01 | |
| Rechtsgebiete: | BVormVG, FGG, BGB, KostO |
| Leitsatz: | 1. Die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG haben den Charakter einer Orientierungshilfe und einer Mindestvergütung auch für die Vergütung des Nachlasspflegers bei vermögendem Nachlass (Anschluss an BGH, Beschluss vom 31.08.2000, NJW 2000, 3709 = M 2001, 91). 2. Sie sind jedoch als Mindestvergütung nicht im Regelfall angemessen, sondern nur im Falle der einfachen Nachlassabwicklung (Abgrenzung zu BGH, a.a.O.). 3. Im Falle eines nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG qualifizierten Nachlasspflegers eines vermögenden Nachlasses sind im Beitrittsgebiet Stundensätze von 54 DM (ab 01.01.2002 27,9 Euro) für die einfache, von 67,5 DM (ab 01.01.2002 34,2 Euro) für die mittelschwere und von 81 DM (ab 01.01.2002 41,4 Euro) für die schwierige Nachlassabwicklung regelmäßig angemessen. |
| Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 7 W 1944/01 | |