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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum09 / 2001 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 09 / 2001



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Urteil, 19 U 881/01 vom 27.09.2001

Rechtsgebiete:HGB, DÜG, BGB, ZPO
Leitsatz:Zur Frage der entsprechenden Anwendung des § 89b HGB auf die Rechtsbeziehungen eines Verkehrsbetriebes zu einem Werbeunternehmen aus einem Vertrag über die Nutzung von Fahrzeugen für Werbezwecke.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 19 U 881/01



OLG-DRESDEN – Urteil, U 1693/01 vom 13.09.2001

Rechtsgebiete:EnWG, GWB, ZPO
Leitsatz:1. Wird von einem Netzbetreiber die Verbändevereinbarung II praktiziert, so ist dieser Umstand wesentlich für die Reichweite des Anspruchs auf Netzzugang nach § 6 Abs. 1 EnWG.

2. Ohne sachlich gerechtfertigte Gründe darf ein solcher Netzbetreiber einen Durchleitungspetenten nicht auf eine Durchleitung nach der Verbändevereinbarung I verweisen.

3. Die Forderung nach dem Abschluss von Netznutzungsverträgen zwischen Netzbetreiber und Endkunden des Durchleitungspetenten verstösst gegen das Diskriminierungsverbot.

4. Ein Verfügungsgrund entfällt nicht deshalb, weil die Versorgung der Endkunden über eine sog. Beistellung erfolgt.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, U 1693/01

OLG-DRESDEN – Beschluss, 20 WF 592/01 vom 12.09.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die erweiterte Unterhaltspflicht erstreckt sich in analoger Anwendung des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB auf solche volljährigen, in allgemeiner Schulpflicht befindlichen Kinder, welche im Haushalt von Großeltern leben.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 20 WF 592/01

OLG-DRESDEN – Urteil, 11 W 1196/01 vom 07.09.2001

Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Schlagworte:Bürgschaft, Gewährleistung, Befristung
Leitsatz:Wenn der Bürge will, dass seine Bürgschaft zur Sicherung eines Gewährleistungsanspruchs schon erlöschen soll, solange der Unternehmer noch auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann, muss er das Datum, an dem die Bürgschaft erlöschen soll, als Kalenderdatum nennen. Es reicht nicht, wenn er schreibt "Die Bürgschaft erlischt, wenn sie nicht bis zum ersten Tag nach Ablauf eines Jahres nach zertifizierter Abnahme gezogen wird.".
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 W 1196/01


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