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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum04 / 2001 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 04 / 2001



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-DRESDEN – Urteil, 9 U 3027/00 vom 05.04.2001

Rechtsgebiete:VZOG, AVB WasserV, BGB, AGBG, ZPO
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zum Abschluss eines Wasserversorgungsvertrages durch sozialtypisches Verhalten (hier: fehlende tatsächliche Sachherrschaft der Grundstückseigentümer).

2. Zur Bedeutung von § 30 AVB WasserV für den Abschluss eines Wasserversorgungsvertrages.

Urteil vom 05.04.2001, Az.: 9 U 3027/00
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 9 U 3027/00



OLG-DRESDEN – Urteil, 6 U 2824/00 vom 04.04.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:§§ 249, 251 BGB

Leitsatz:

1. Auch bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen kann grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Integritätszuschlags der vollständige Ersatz unfallbedingter Reparaturkosten verlangt werden, sofern diese 130 % des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen (Anschluss an BGH, Urt. v. 08.12.1998, Az: VI ZR 66/98, NJW 1999, 500).

2. Der Integritätszuschlag ist auch dann geschuldet, wenn die Reparatur nach gutachterlicher Schätzung mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts kosten würde, die Reparatur tatsächlich aber vollständig und fachgerecht mit einem Kostenaufwand von weniger als 130 % durchgeführt worden ist.

OLG Dresden, Urt. v. 4.4.2001, Az: 6 U 2824/00
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 6 U 2824/00

OLG-DRESDEN – Beschluss, 15 W 478/01 vom 02.04.2001

Rechtsgebiete:FGG, AuslG, FreihEntG, VwVfG
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Anordnung von Sicherungshaft gemäß § 57 AuslG steht es nicht entgegen, dass sich der Betroffene zum Zeitpunkt der Haftanordnung in Untersuchungshaft befindet, wenn erkennbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er vor Ablauf von drei Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen wird und die Abschiebung aus ihm zurechenbaren Gründen (hier: fehlende Passersatzdokumente) weder aus der Haft heraus noch im unmittelbaren Anschluss an die Entlassung durchgeführt werden kann.

2. Sicherungshaft gegen einen in Untersuchungshaft befindlichen Ausländer kann auch angeordnet werden, wenn die Staatsanwaltschaft noch keine (positive) Einvernehmenserklärung nach § 64 Abs. 3 AuslG abgegeben hat, weil das fehlende Einvernehmen im Falle späterer Abschiebung jederzeit nachgeholt werden kann.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 15 W 478/01


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