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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DresdenVerkündungsdatum03 / 2001 

Oberlandesgericht Dresden

Entscheidungen 03 / 2001



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 2844/00 vom 23.03.2001

Rechtsgebiete:BGB, VerbrKrG, ZPO
Leitsatz:§§ 269 Abs.1, 270 Abs.4, 812 ff. BGB, §§ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b und g, 6 Abs. 2 Satz 6 VerbrKrG, § 29 Abs.1 ZPO

1. Klagt der Schuldner gegen den Gläubiger auf Unterlassung der Einziehung einer diesem zur Sicherheit abgetretenen Forderung, so bestimmt sich der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach dem Ort, an dem der Drittschuldner den zedierten Anspruch zu erfüllen hat.

2. Sicherheiten, die entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht in der auf Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages gerichteten Erklärung des Verbrauchers angegeben sind und daher gemäß § 6 Abs. 2 Satz 6 VerbrKrG vom Kreditgeber nicht verlangt werden dürfen, ihm vom Verbraucher aber gleichwohl bestellt wurden, können nicht nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften herausverlangt werden.

3. Die auf Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages, bei welchem das Darlehen am Ende der Laufzeit durch Auszahlung eines Bausparguthabens oder einer Kapitallebensversicherung getilgt wird, gerichtete Erklärung des Verbrauchers muss entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b VerbrKrG den Gesamtbetrag aller von ihm zur Tilgung des Kredites sowie zur Zahlung der Zinsen und sonstigen Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen angeben.

OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az: 8 U 2844/00 [nicht rechtskräftig; die Beklagte hat die zugelassene Revision eingelegt, welche beim BGH das Az: XI ZR 156/01 führt].
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 2844/00



OLG-DRESDEN – Beschluss, 7 AR 79/01 vom 19.03.2001

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:Leitsatz

§ 73 Abs. 1 FGG

1. Bei Zuständigkeitsveränderungen durch Änderung der Gerichtsbezirke bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichtes nach der Zuständigkeitsregelung im Zeitpunkt des Erbfalles.

2. Nur diese klare Anknüpfung gewährleistet die erforderliche Rechtssicherheit.

OLG Dresden, 7. Senat, Beschluss vom 19.03.2001, 7 AR 79/01
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 7 AR 79/01

OLG-DRESDEN – Beschluss, 7 AR 42/01 vom 12.03.2001

Rechtsgebiete:FGG
Leitsatz:Leitsatz

1. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 12 FGG. Es müssen daher alle Möglichkeiten der Aufklärung des Sachverhaltes durch Befragung der Beteiligten, Auskünfte bei Behörden usw. wahrgenommen werden.

2. Eine Vorlage nach § 5 Abs. 1 FGG zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht darf nur dann erfolgen, wenn die für die Zuständigkeit maßgeblichen Verhältnisse von dem vorlegenden Gericht so weit wie möglich geklärt sind.

OLG Dresden, 7. Senat, Beschluss vom 12.03.2001, Az: 7 AR 42/01
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 7 AR 42/01

OLG-DRESDEN – Beschluss, 13 W 2112/00 vom 07.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO, GesO, VOB/B, KO, BGB, GKG
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 13 W 2112/00


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