JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Urteil vom 29.02.2000, Aktenzeichen: 14 U 2551/99
| Leitsatz: | Leitsatz: VerbrKrG § 1; UWG § 1 1. Das Hinausschieben der Fälligkeit einer Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers stellt keinen Kredit i.S. von § 1 Abs. 2 VerbrKrG dar, soweit der Anbieter nicht in Vorleistung zu treten hat. 2. Bei einer Kreditgewährung greift für das Vorliegen der schutzeröffnenden Entgeltlichkeit durch einen verdeckten Teilzahlungsaufschlag keine Beweiserleichterung in Form eines Anscheinsbeweises oder einer tatsächlichen Vermutung zugunsten des Verbrauchers ein. |
| Rechtsgebiete: | VerbrKrG, UWG |
| Vorschriften: | VerbrKrG § 1, UWG § 1, |
Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Urteil vom 29.02.2000, Aktenzeichen: 14 U 2551/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-DRESDEN - 29.02.2000, 14 U 2551/99" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum