Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENUrteil vom 23.08.2001, Aktenzeichen: 8 U 1535/01 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 U 1535/01

Urteil vom 23.08.2001


Leitsatz:Elektronische Bauteile wie RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien sind keine im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeigneten Waren. Ein Ausschluss des Widerrufsrechtes nach dem Fernabsatzgesetz für diese Waren in AGB für Verbraucher verstößt gegen §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG und ist daher unzulässig.
Rechtsgebiete:FernAbsG
Vorschriften:FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1,
Stichworte:Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile,
Verfahrensgang:LG Leipzig 10 O 2292/01
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Urteil vom 23.08.2001, Aktenzeichen: 8 U 1535/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-DRESDEN - 23.08.2001, 8 U 1535/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum