JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Urteil vom 19.07.1999, Aktenzeichen: 2 U 3676/98
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Der vertragliche Rückforderungsanspruch aus Überzahlung eines Bauvorhabens wird bei vorzeitiger Beendigung des Werkvertrages mit Zugang der Kündigungserklärung fällig, ohne dass es einer prüffähigen Berechnung bedarf. 2. Ist über das Vermögen des Auftragnehmers das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, kann mit dem Rückgewähranspruch aus Überzahlung gegen Vergütungsforderungen aus anderen Bavorhaben nur aufgerechnet werden, wenn die Kündigung vor Stellung des Gesamtvollstreckungsantrages zugegangen ist. |
| Rechtsgebiete: | VOB/B, GesO |
| Vorschriften: | VOB/B § 8 Nr. 6, GesO § 2 Abs. 4, |
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