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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENUrteil vom 10.07.2002, Aktenzeichen: 11 U 2032/01 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 11 U 2032/01

Urteil vom 10.07.2002


Leitsatz:1. Der Gesellschafter, der seiner GmbH in der Krise eigenes Grundeigentum kostenlos zur Nutzung überlässt, darf der Gesellschaft diese kostenlose Nutzung in der Krise nicht entziehen.

2. Einer solchen Entziehung steht es aber nicht gleich, wenn der Zwangsverwalter dieses Grundstücks den Mietvertrag kündigt, den der Gesellschafter mit der Gesellschaft geschlossen hatte. Die GmbH darf nicht besser gestellt werden, als wenn der Gesellschafter das mit Grundpfandrechten bereits belastete Grundstück nicht nur kostenlos zur Nutzung überlassen, sondern der GmbH übereignet hätte.
Rechtsgebiete:GmbHG
Vorschriften:GmbHG § 32 a, GmbHG §§ 30 ff.,
Stichworte:Insolvenz, Kapitalersatz, kostenlose Nutzung, Krise, Zwangsverwalter,
Verfahrensgang:LG Dresden 6 0 3208/00 vom 12.07.2001

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